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"Feuerversicherung" Gewusst wie. |
Welche Sachen und Kosten Beinhaltet Ihrer Feuerversicherung ? |
Versichert sind die in der Polizze angeführten Gebäude und Sachen des Versicherungsnehmers -fremde Sachen jedoch nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Kosten für Maßnahmen, auch erfolglose, zur Abwendung oder Minderung des Schadens werden zusammen mit der Entschädigung für die versicherten Sachen bis zur Versicherungssumme ersetzt.
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Welche Gefahren und Schäden sind versichert? |
- Brand, Blitzschlag, Explosion und Flugzeugabsturz - Unmittelbare Einwirkung einer versicherten Gefahr - Unvermeidliche Folgen eines Schadenereignisses - Schäden die durch Löschen, Niederreißen, Ausräumen oder Abhandenkommen bei einem Schadenereignis eintreten
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Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert? |
(sofern nicht im Rahmen der Wohnhausbündel-Variante eingeschlossen) |
- Schäden an Sachen die einem Nutzfeuer, der Wärme, oder dem Rauch ausgesetzt werden. - Schäden an Sachen die in ein Nutzfeuer fallen oder geworfen werden, sowie Sengschäden. - Schäden an elektrischen Einrichtungen durch indirekten Blitzschlag und die Energie des elektrischen Stromes (z.B. Steigerung der Stromstärke, Überspannung, Isolationsfehler, Kurzschluss, Erdschluss, Kontaktfehler, Versagen von Mess-, Regel- und Sicherheitseinrichtungen, Überschlag, Überlastung). - Schäden durch mechanische Betriebsauswirkungen und Schäden an Verbrennungskraftmaschinen durch die im Verbrennungsraum auftretenden Explosionen. - Schäden durch Projektile aus Schusswaffen und durch Unterdruck (Implosion) - Kriegsereignisse jeder Art, innere Unruhen, Bürgerkrieg, Aufruhr, Aufstand udgl. - Schäden durch Erdbeben, andere außergewöhnliche Naturereignisse, Kernenergie oder ionisierende Strahlung. |
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Wo gilt die Versicherung? |
Die versicherten Sachen sind nur an dem in der Polizze bezeichneten Versicherungsort versichert. Werden sie von dort entfernt, so ruht der Versicherungsschutz. Ist die Entfernung nicht nur vorübergehend, so erlischt insoweit auch der Versicherungsvertrag. |
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Was wird im Schadenfall entschädigt? |
- Bei Zerstörung oder Abhandenkommen von versicherten Gebäuden und Einrichtungen der Versicherungswert - bei Beschädigung die notwendigen Reparaturkosten, höchstens jedoch der Versicherungswert unmittelbar vor Eintritt des Schadenereignisses, sofern der Zeitwert der betroffenen Sachen mehr als 40% des Neuwertes beträgt. - Dauernd entwertete Sachen (z.B. Gebäude zum Abbruch bestimmt, bereits ausgeschiedene Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände udgl.) werden höchstens zum Verkehrswert ersetzt. - Bei Zerstörung oder Abhandenkommen von Fahrzeugen der Versicherungswert, bei Beschädigung die Reparaturkosten höchstens jedoch der Verkehrswert der betroffenen Fahrzeuge. - Bei im Schadenfall anfallenden Kosten (Schadenminderungskosten, Aufräum-, Abbruch-, De- und Remontagekosten, Feuerlöschkosten und Entsorgungskosten) werden die tatsächlich anfallenden, versicherten Kosten, höchstens jedoch die für diese Kosten zur Verfügung stehende Versicherungssumme ersetzt. |
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Neues beim Versicherungsverein Bad Goisern
Öffnungszeiten:
Jänner bis März Samstag Vormittag von 8.00 bis 12.00 Uhr und Nachmittag 13.00 bis 17.00 Uhr
April bis Dezember Samstag Vormittag von 8.00 bis 12.00 Uhr
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