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"Sturmversicherung" Gewusst wie. |
Welche Sachen und Kosten sind versichert? |
Versichert sind die in der Polizze angeführten Gebäude und Sachen des Versicherungsnehmers -fremde Sachen jedoch nur aufgrund besonderer Vereinbarung Kosten für Maßnahmen auch erfolglose, zur Abwendung oder Minderung des Schadens werden zusammen mit der Entschädigung für die versicherten Sachen bis zur Versicherungssumme ersetzt.
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Nur aufgrund besonderer Vereinbarung versicherte Sachen? |
- Verglasungen und Kunststoffverglasungen aller Art, Lichtkuppeln - Außenanlagen aller Art, z.B. Außenbeleuchtungen, Einfriedungen, Antennenanlagen, Solaranlagen, Markisen, Firmen und Werbeanlagen - Bewegliche Sachen im Freien oder auf dem Transport |
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Welche Gefahren und Schäden sind versichert? |
- Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz/Steinschlag, Erdrutsch - Unmittelbare Einwirkungen einer versicherten Gefahr - Unvermeidliche Folgen eines Schadenereignisses - Schäden die durch Abhandenkommen bei einem Schadenereignis eintreten |
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Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert? |
(sofern nicht im Rahmen der Haushalt-Variante eingeschlossen) - Brand, Blitzschlag, Explosion oder Flugzeugabsturz. - Lawinen und Lawinenluftdruck. Sturmflut, Hochwasser, Überschwemmung, Vermurung. - Sog- und Druckwirkungen von Luft- und Raumfahrzeugen. - Niederschlags- und Schmelzwasser und dadurch verursachter Rückstau. Schäden durch Bewegung von Boden- und Gesteinsmassen, wenn diese Bewegung durch Bautätigkeiten oder bergmännische Tätigkeiten verursacht wurden. - Bodensenkung, dauernde Witterungs- und Umwelteinflüsse. - Beeinträchtigung ohne Auswirkungen auf die Brauchbarkeit, Funktionsfähigkeit oder Nutzungsdauer der Sachen. - Baufälliger Zustand der versicherten Gebäude oder Teile des Bauwerkes. - Schäden am Bauwerk durch - aus der üblichen Verbindung -gelöste Baubestandteile. - Kriegsereignisse jeder Art, innere Unruhen, Bürgerkrieg, Aufruhr, Aufstand udgl. - Schäden durch Erdbeben, andere außergewöhnliche Naturereignisse, Kernenergie oder ionisierende Strahlung. |
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Wo gilt die Versicherung? |
Die versicherten Sachen sind nur an dem in der Polizze bezeichneten Versicherungsort versichert. Werden sie von dort entfernt, so ruht der Versicherungsschutz. Ist die Entfernung nicht nur vorübergehend, so erlischt insoweit auch der Versicherungsvertrag.
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Was wird Im Schadenfall entschädigt? |
- Bei Zerstörung oder Abhandenkommen von versicherten Gebäuden und Einrichtungen der Versicherungswert - bei Beschädigung die notwendigen Reparaturkosten, höchstens jedoch der Versicherungswert unmittelbar vor Eintritt des Schadenereignisses, sofern der Zeitwert der betroffenen Sachen mehr als 40% des Neuwertes beträgt. - Dauernd entwertete Sachen (z.B. Gebäude zum Abbruch bestimmt, bereits ausgeschiedene Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände udgl.) werden höchstens zum Verkehrswert ersetzt. - Bei im Schadenfall anfallenden Kosten (Schadenminderungskosten, Aufräum-, Abbruch-, De- und Remontagekosten) werden die tatsächlich anfallenden, versicherten Kosten, höchstens jedoch die für diese Kosten zur Verfügung stehende Versicherungssumme ersetzt.
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Neues beim Versicherungsverein Bad Goisern
Öffnungszeiten:
Jänner bis März Samstag Vormittag von 8.00 bis 12.00 Uhr und Nachmittag 13.00 bis 17.00 Uhr
April bis Dezember Samstag Vormittag von 8.00 bis 12.00 Uhr
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