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"Haftpflichtversicherung" Gewusst wie. |
Machen Sie sich schlau! Haftpflichtversicherung. Das Wichtigste verständlich erklärt. Ein besonderes Service für alle Kunden mit dem speziellen Schutz der Versicherungsvereine.
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Was ist in der Haftpflichtversicherung für den Haus- u. Grundbesitz versichert? |
- Personen- oder Sachschäden aus dem Haus- und Grundbesitz - Schadenersatzverpflichtungen bzw. Abwehr von unbegründeten Forderungen - Kosten für die Feststellung des behaupteten Schadens |
Wo gilt die Versicherung? |
Die Versicherung gilt für den in der Polizze bezeichneten Versicherungsort.
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Für welchen Zeitraum gilt der Versicherungsschutz? |
Die Versicherung gilt für Schadenereignisse während der Laufzeit des Versicherungsvertrages.
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Welche Gefahren und Schadenersatzverpflichtungen sind versichert? |
- Schadenersatzverpflichtungen aus dem Haus- und Grundbesitz sowie den auf dem versicherten Grundstück befindlichen Anlagen. z.B. Kinderspielplatz, Schwimmbecken. Gartenanlage, Privatbadestrand. - Durchführung von Abbruch-, Bau-, Reparatur- Lind Grabarbeiten an der versicherten Liegenschaft, wenn die Gesamtkosten des Bauvorhabens S 1000.000,-- nicht überschreiten; - Fremdenbeherbergung auf der versicherten Liegenschaft (gewerblicher Betrieb ausgeschlossen) - Sachschaden durch Umweltstörung aus der Lagerung von Mineralölprodukten bis zu einem Lagervolumen von 100 Litern - Mitversichert nach Maßgabe der oben angeführten Punkte sind Schadenersatzverpflichtungen: - des Hauseigentümers und -besitzers; des Hausverwalters und des Hausbesorgers. - Personen, die im Auftrag des Versicherungsnehmers handeln (ohne Berufs-, Gewerbeausübung), - Personen, die infolge Fruchtnießung, Konkurs-, Zwangsverwaltung anstelle des VN treten. - Schäden durch Witterungsniederschläge an Gebäudebestandteilen in vermieteten Wohn- und Geschäftsräumlichkeiten -ausgenommen an Fenstern und Türen des Gebäudes. - Schadenersatzansprüche von Miteigentümern, Wohnungseigentümern, Nutzungsberechtigten und deren Angehörigen sind mitversichert, sofern diese Personen oder ihre gesetzlichen Vertreter nicht für den eingetretenen Schaden selbst verantwortlich sind. |
Was ist nach Eintritt des Versicherungsfalles zu beachten? |
- Der eingetretene Schaden ist umgehend Ihrem Betreuer bzw. dem Versicherer zu melden. - Bitte beachten Sie, dass Ihr Versicherungsschutz nur bei Einhaltung der Ihrer Polizze beigefügten Obliegenheiten aufrecht bleibt. - Der Versicherungsanspruch darf vor seiner endgültigen Feststellung ohne ausdrücklicher Zustimmung des Versicherers weder abgetreten noch verpfändet werden. |
Welche Gefahren und Schadenersatzverpflichtungen sind nicht versichert? |
(die wichtigsten Ausschlüsse vom Versicherungsschutz) - Ansprüche aus Verträgen und vertraglichen Zusagen. - Rechtswidrig und vorsätzlich herbeigeführte Schadenersatzverpflichtungen. - Schadenersatzverpflichtungen aufgrund des Amtshaftungs- und des Organhaftpflichtgesetzes. - Schadenersatzverpflichtungen aus Schäden in Zusammenhang mit Auswirkungen der Atomenergie. - Haltung oder Verwendung von Luftfahrzeugen, Luftfahrtgeräten sowie Kraftfahrzeugen oder Anhängern welche ein behördliches Kennzeichen tragen müssen. - Schäden, die dem Versicherungsnehmer oder seiner Angehörigen, Gesellschaftern und Gesellschaften des Versicherungsnehmers oder deren Angehörigen zugefügt werden. - Schäden, die durch Gewalthandlungen von Staaten, von politischen und terroristischen Organisationen, anlässlich Öffentlicher Versammlungen, Kundgebungen sowie von Streiks und Aussperrungen entstehen. - Schadenersatzverpflichtungen wegen Schäden an: - entliehenen, gemieteten, geleasten, gepachteten oder in Verwahrung genommener Sachen; - beweglichen Sachen, wegen Benützung, Beförderung, Bearbeitung oder einer sonstigen Tätigkeit; - unbewegliche Sachen, die Gegenstand der Bearbeitung, Benützung oder sonstigen Tätigkeit sind. - Schadenersatzverpflichtungen wegen Schäden an Sachen durch Überflutungen aus stehenden und fließenden Gewässern. - Sachschäden durch Umweltstörung, wenn das Lagervolumen der Mineralölbehälter 100 Liter überschreitet. |
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Neues beim Versicherungsverein Bad Goisern
Öffnungszeiten:
Jänner bis März Samstag Vormittag von 8.00 bis 12.00 Uhr und Nachmittag 13.00 bis 17.00 Uhr
April bis Dezember Samstag Vormittag von 8.00 bis 12.00 Uhr
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