Versichert bei Freunden
Wechselseitiger Versicherungsverein Goisern
http://www.bgv.at
Feuerversicherung Salzkammergut
Ermitteln Sie die Versicherungssumme für Ihre Gebäudeversicherung mit unserem Onlinerechner!

Versicherung Bad GoisernHome
Wir über unsWir über uns
Die Chronik der Feuerversicherung GoisernChronik
Versicherungs ProdukteProdukte
  GebäudeversicherungGebäude
  HaushaltsversicherungHaushalt
  Haftpflicht VersicherungHaftpflicht VersicherungHaftpflicht
VorteileVorteile
Allgemeine GeschäftsbedingungenAGB
SchadensfälleSchäden

DocumentAnfrage
DocumentGästebuch
DocumentRechner

"Haftpflichtversicherung" Gewusst wie.

Machen Sie sich schlau!
Haftpflichtversicherung. Das Wichtigste verständlich erklärt. Ein besonderes Service für alle
Kunden mit dem speziellen Schutz der Versicherungsvereine.


Was ist in der Haftpflichtversicherung für den Haus- u. Grundbesitz versichert?

- Personen- oder Sachschäden aus dem Haus- und Grundbesitz 
- Schadenersatzverpflichtungen bzw. Abwehr von unbegründeten Forderungen
- Kosten für die Feststellung des behaupteten Schadens

Wo gilt die Versicherung?

Die Versicherung gilt für den in der Polizze bezeichneten Versicherungsort.


Für welchen Zeitraum gilt der Versicherungsschutz?

Die Versicherung gilt für Schadenereignisse während der Laufzeit des Versicherungsvertrages.


Welche Gefahren und Schadenersatzverpflichtungen sind versichert?

- Schadenersatzverpflichtungen aus dem Haus- und Grundbesitz 
sowie den auf dem versicherten Grundstück befindlichen Anlagen.
z.B. Kinderspielplatz, Schwimmbecken. Gartenanlage, Privatbadestrand.
- Durchführung von Abbruch-, Bau-, Reparatur- Lind Grabarbeiten an
der versicherten Liegenschaft, wenn die Gesamtkosten des
Bauvorhabens S 1000.000,-- nicht überschreiten;
- Fremdenbeherbergung auf der versicherten Liegenschaft
(gewerblicher Betrieb ausgeschlossen)
- Sachschaden durch Umweltstörung aus der Lagerung von
Mineralölprodukten bis zu einem Lagervolumen von 100 Litern
- Mitversichert nach Maßgabe der oben angeführten Punkte sind

Schadenersatzverpflichtungen:
- des Hauseigentümers und -besitzers; des Hausverwalters und des Hausbesorgers.
- Personen, die im Auftrag des Versicherungsnehmers handeln
(ohne Berufs-, Gewerbeausübung), - Personen, die infolge Fruchtnießung, Konkurs-,
Zwangsverwaltung anstelle des VN treten.
- Schäden durch Witterungsniederschläge an Gebäudebestandteilen in
vermieteten Wohn- und Geschäftsräumlichkeiten -ausgenommen an
Fenstern und Türen des Gebäudes.
- Schadenersatzansprüche von Miteigentümern, Wohnungseigentümern,
Nutzungsberechtigten und deren Angehörigen sind mitversichert,
sofern diese Personen oder ihre gesetzlichen Vertreter nicht für
den eingetretenen Schaden selbst verantwortlich sind.

Was ist nach Eintritt des Versicherungsfalles zu beachten?

- Der eingetretene Schaden ist umgehend Ihrem Betreuer bzw. dem 
Versicherer zu melden.
- Bitte beachten Sie, dass Ihr Versicherungsschutz nur bei
Einhaltung der Ihrer Polizze beigefügten Obliegenheiten aufrecht bleibt.
- Der Versicherungsanspruch darf vor seiner endgültigen Feststellung
ohne ausdrücklicher Zustimmung des Versicherers weder abgetreten
noch verpfändet werden.

Welche Gefahren und Schadenersatzverpflichtungen sind nicht versichert?

(die wichtigsten Ausschlüsse vom Versicherungsschutz) 
- Ansprüche aus Verträgen und vertraglichen Zusagen.
- Rechtswidrig und vorsätzlich herbeigeführte Schadenersatzverpflichtungen.
- Schadenersatzverpflichtungen aufgrund des Amtshaftungs- und des Organhaftpflichtgesetzes.
- Schadenersatzverpflichtungen aus Schäden in Zusammenhang mit Auswirkungen der Atomenergie.
- Haltung oder Verwendung von Luftfahrzeugen, Luftfahrtgeräten sowie
Kraftfahrzeugen oder Anhängern welche ein behördliches Kennzeichen tragen müssen.
- Schäden, die dem Versicherungsnehmer oder seiner Angehörigen,
Gesellschaftern und Gesellschaften des Versicherungsnehmers oder
deren Angehörigen zugefügt werden.
- Schäden, die durch Gewalthandlungen von Staaten, von politischen
und terroristischen Organisationen, anlässlich Öffentlicher
Versammlungen, Kundgebungen sowie von Streiks und Aussperrungen entstehen.
- Schadenersatzverpflichtungen wegen Schäden an:
- entliehenen, gemieteten, geleasten, gepachteten oder in Verwahrung genommener Sachen;
- beweglichen Sachen, wegen Benützung, Beförderung, Bearbeitung oder einer sonstigen Tätigkeit;
- unbewegliche Sachen, die Gegenstand der Bearbeitung, Benützung oder sonstigen Tätigkeit sind.
- Schadenersatzverpflichtungen wegen Schäden an Sachen durch Überflutungen aus stehenden und fließenden Gewässern.
- Sachschäden durch Umweltstörung, wenn das Lagervolumen der Mineralölbehälter 100 Liter überschreitet.


Neues beim Versicherungsverein Bad Goisern
Öffnungszeiten:
Jänner bis März Samstag Vormittag von 8.00 bis 12.00 Uhr und Nachmittag 13.00 bis 17.00 Uhr
April bis Dezember Samstag Vormittag von 8.00 bis 12.00 Uhr

Valid HTML 4.01! Valid CSS!

Bad Goiserer Versicherung
Goisern 354 - A-4822 Bad Goisern - Tel.: +43(0)6135 7410 - Fax: +43(0)6135 20735
office@bgv.at

Wir haben auf die Inhalte der von unserer Homepage gelinkten Seiten keinen Einfluss und übernehmen keine Haftung!
(c) 2003 - Domain-Webdesign-Webhost AufCoAT