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"Da Heim" Gewusst wie. |
 Machen Sie sich schlau!
Haushaltversicherung. Das Wichtigste verständlich erklärt. Ein besonderes Service für alle Kunden mit dem speziellen Schutz der Versicherungsvereine.
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Welche Sachen und Kosten sind versichert? |
Der gesamte Wohnungsinhalt, der dem privaten Gebrauch oder Verbrauch aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen dient; Gebäudeverglasungen bis zu einem Ausmaß von 5 Quadratmeter pro Einzelscheibe; Antennenanlagen am Grundstück; Fremde Sachen - ausgenommen die der Mieter; Aufräumungs- und Reinigungskosten bis 2 % der Versicherungssumme. In Miet- und Eigentumswohnungen zusätzlich Wand-, Deckenverkleidungen, Fliesen, Fußböden, Sanitär- und Heizungsanlagen.
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Welche Gefahren sind versichert? |
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Flugzeugabsturz - Leitungswasser aus Zu- und Ableitungen - Sturm, Hagel, Schneedruck, Erdrutsch, Steinschlag - Glasbruch (im Superschutz bis 10 m im Komfortschutz bis 5 m versichert, im Grundschutz nicht versichert, im Standardschutz laut Polizzentext) - Einbruch/ Diebstahl, Beraubung, einfacher Diebstahl
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Höchstentschädigung für Wertsachen:
| Bargeld, Valuten, Einlagebücher ohne Klausel:
| Höchstentschädigung bei einfachem Diebstahl:
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freiliegend bis S 5.000,00
| in Möbelstücken bis S 25.000,00
| Bargeld u. Valuten bis S 5.000,00
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Schmuck, Briefmarken- u. Münzsammlungen: freiliegend bis S 30.000,00
| in Möbelstücken bis S 110,000,00
| sonstiger Inhalt bis S 20.000,00
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- Privat- und Sporthaftpflicht-Pauschaldeckungssumme S 5 Mio.
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Schadenersatzverpflichtungen des Versicherungsnehmer, Ehegatten/Lebensgefährten und der minderjährigen Kinder als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens. Die Kinder gelten darüber hinaus bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres mitversichert, sofern sie über keinen eigenen Haushalt und kein eigenes regelmäßiges Einkommen verfügen.
Darüber hinaus gilt der jeweils vereinbarte Deckungsumfang Ihrer DaHeim-Variante!
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Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert? |
(sofern nicht im Rahmen der DaHeim-Variante eingeschlossen)
In der Sachversicherung: - Schäden an E-Geräten durch indirekten Blitzschlag und die Energie des elektrischen Stroms - Schaden an Sachen, die der Wärme bewusst ausgesetzt werden (z.B. beim Bügeln, Rösten) - Sengschaden (z.B. Zigaretten, glühende Kohlen und dgl.) - Schaden durch Hochwasser, Überschwemmung, Vermurungen, Lawine, Lawinenluftdruck - Schäden über der Höchstentschädigung für Wertsachen infolge Einbruch/Diebstahl - Schäden durch Wasser aus Witterungsniederschlägen oder dadurch verursachten Rückstau - Glasbruchschäden an Beleuchtungskörper, Hohlgläsern, optischen Gläsern, Kunststoffen (Plexi- und Acryl-Glas), Kunstverglasungen, Kochflächen, Glasdächern, Handspiegeln und Glasbausteinen. - Kriegsereignisse jeder Art, innere Unruhen, Bürgerkrieg, Aufruhr und dgl. - Schaden durch Erdbeben, andere außergewöhnliche Naturereignisse, Kernenergie, radioaktive Isotopen oder ionisierende Strahlung. In der Privathaftpflichtversicherung: - Anspruche aus Verträgen oder besonderen Zusagen über den Umfang der gesetzlichen Schadenersatzpflicht. - Schadenersatzverpflichtungen bei Schäden die rechtswidrig und vorsätzlich herbeigeführt wurden bzw. der Schadenseintritt mit Wahrscheinlichkeit erwartet werden müsste, jedoch in Kauf genommen werden. |
Neues beim Versicherungsverein Bad Goisern
Öffnungszeiten:
Jänner bis März Samstag Vormittag von 8.00 bis 12.00 Uhr und Nachmittag 13.00 bis 17.00 Uhr
April bis Dezember Samstag Vormittag von 8.00 bis 12.00 Uhr
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